Rechtsinfos/Baurecht/privates Baurecht/VOB-B/Kündigung



Haftungsrisiko des Architekten, wenn er den Bauvertrag selbst formuliert
 
BGH Urteil VII ZR 190/02 vom 20. Oktober 2005
 
Voraussetzung einer nachträglichen Stundenlohnvereinbarung
 
Wann muss die Erfüllungsbürgschaft zurückgegeben werden?
 
Kann der Generalunternehmer die Vertragsstrafe an den Subunternehmer weitergeben?
 
Verjährungsfalle beim Bauvertrag
 
Sicherung durch Kündigung des Bauvertrages wg. Krise des Auftragnehmers
 
Einseitige Änderung des Leistungsumfangs durch den Auftraggeber beim VOB/B Bauvertrag
 
Der Auftraggeber baut ein Einfamilienhaus mit einer Fußbodenheizung
 
Unterbrechung der Bauarbeiten seitens des Bauherrn: Wer trägt die Gefahr für Schäden und Zerstörung?
 
Vertragsstrafenvorbehalt bei der Abnahme
 
Rohbauer und Putzer verursachen Risse im Putz: Wer haftet?
 
Keine Fälligkeit des Werklohns bei langer Nutzung des Bauvorhabens
 
AGB: Verbrauchsklauseln in Bauverträgen
 
Verbrauchsklauseln in Bauverträgen
 
Mängelbeseitigung
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Baurecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Tilo Schindel, Rechtsanwalt

Portrait Tilo-Schindele

Tilo Schindele berät und vertritt bei Rechtsfragen um Bau- und Werkverträge. Er prüft Bauverträge, begleitet Bauvorhaben in den verschiedenen Leistungsphasen und vertritt bei Streitigkeiten um Bauleistungen. Er berät im öffentlichen Baurecht wie im privaten Baurecht. Er unterstützt in allen Phasen bei VOB- wie bei BGB-Verträge.

Rechtsanwalt Schindele steht Ihnen für Rechtsstreite um Baumängel über die außergerichtliche Verhandlung mit Sachverständigen über das selbständige Beweissicherungsverfahren bis hin zum Bauprozess zur Verfügung.

Er berät gerne Architekten, Bauunternehmen, Subunternehmer, Handwerker und Bauherren in allen Belangen wie Baugenehmigung, Bauplanung, Bauausführung sowie Bauabnahme. Er begleitet Geschäftsführer von Bauunternehmen bei Auseinandersetzungen nach dem Bauforderungssicherungsgesetz.

Zudem berät Herr Schindele auch bei umweltrechtlichen Fragen.

 

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Mail: schindele@brennecke-rechtsanwaelte.de

Telefon: 0711-400 426 – 40 oder 0170/6348186